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   BGH, 20.01.2011 - IX ZR 74/10   

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https://dejure.org/2011,12117
BGH, 20.01.2011 - IX ZR 74/10 (https://dejure.org/2011,12117)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2011 - IX ZR 74/10 (https://dejure.org/2011,12117)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - IX ZR 74/10 (https://dejure.org/2011,12117)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 260/97

    Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - IX ZR 74/10
    Aus der Würdigung des Berufungsgerichts, dass die Beklagte in dem Schreiben vom 17. Juni 2006 mit Rücksicht auf die zugleich erklärte Anfechtung der Vereinbarung zum Ausdruck gebracht hat, den Verjährungsverzicht künftig nicht beachten zu wollen (vgl. BGH, Urt. v. 30. Juni 1998 - VI ZR 260/97, NJW 1998, 2819, 2820), ist, zumal die Beklagte außerdem die Erhebung eines Schadensersatzanspruchs angekündigt hat, für eine Zulassung der Revision ist nichts herzuleiten.
  • BGH, 26.02.2002 - VI ZR 288/00

    Anforderungen an ein abstraktes Schuldanerkenntnis; Rechtsfolgen eines

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - IX ZR 74/10
    Soweit das Berufungsgericht lediglich von einem deklaratorischen und keinem konstitutiven Schuldanerkenntnis der Beklagten ausgegangen ist, entspricht seine Würdigung wegen des in dem Schriftstück mitgeteilten Schuldgrundes "der beigefügten und zum Gegenstand der Sicherungsvereinbarung gemachten Kostennoten" höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 14. Oktober 1998 - XII ZR 66/97, NJW 1999, 574, 575; v. 26. Februar 2002 - VI ZR 288/00, NJW 2002, 1791, 1792).
  • BGH, 16.03.2000 - VII ZR 324/99

    Beginn der Verjährung bei Bauleistungen für die Praxis eines Heilpraktikers

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - IX ZR 74/10
    Die Einbeziehung gegen den Ehemann der Beklagten gerichteter Forderungen beruhte auf einem zugleich erklärten Schuldbeitritt der Beklagten, welcher derselben Verjährung wie die übernommene Schuld unterliegt (BGHZ 58, 251, 255; BGH, Urt. v. 16. März 2000 - VII ZR 324/99, NJW 2000, 1940, 1942).
  • BGH, 14.10.1998 - XII ZR 66/97

    Behandlung einer Vereinbarung über die Leistung einer Morgengabe; ... deutschen

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - IX ZR 74/10
    Soweit das Berufungsgericht lediglich von einem deklaratorischen und keinem konstitutiven Schuldanerkenntnis der Beklagten ausgegangen ist, entspricht seine Würdigung wegen des in dem Schriftstück mitgeteilten Schuldgrundes "der beigefügten und zum Gegenstand der Sicherungsvereinbarung gemachten Kostennoten" höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 14. Oktober 1998 - XII ZR 66/97, NJW 1999, 574, 575; v. 26. Februar 2002 - VI ZR 288/00, NJW 2002, 1791, 1792).
  • BGH, 27.03.1972 - VII ZR 31/71

    Verjährung des Vergütungsanspruches bei Mitübernahme der Schuld aus Leistung für

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - IX ZR 74/10
    Die Einbeziehung gegen den Ehemann der Beklagten gerichteter Forderungen beruhte auf einem zugleich erklärten Schuldbeitritt der Beklagten, welcher derselben Verjährung wie die übernommene Schuld unterliegt (BGHZ 58, 251, 255; BGH, Urt. v. 16. März 2000 - VII ZR 324/99, NJW 2000, 1940, 1942).
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